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Rahmenbedingungen

Erstkontakt

Die Kontaktaufnahme ist oftmals der schwierigste Schritt, denn er bedeutet einen aktiven Schritt in Richtung Veränderung. Diese kann, auch wenn sie einem wichtig erscheint ist, Angst machen. Es erfordert Offenheit, Mut und Neugierde, damit Veränderung möglich wird. Ich möchte Sie ermutigen, diesen ersten Schritt zu tun. Von meiner Seite erwartet Sie Respekt, Interesse, Wertschätzung und mein Bemühen, Sie in Ihren Anliegen zu verstehen und zu begleiten.

Sie können mich entweder per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular auf meiner Homepage erreichen. Die Terminvereinbarung zum Erstgespräch erfolgt telefonisch im Zeitraum von Montag bis Freitag.

Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen Sie mich und meine Arbeitsweise kennen und geben mir einen Einblick in Ihre Welt. Dazu werde ich Ihnen Fragen zu Ihren Vorstellungen und Wünschen, Ihren bisherigen Bewältigungsstrategien und Erwartungen an die Therapie stellen.

Das Erstgespräch dient auch zum Besprechen des Therapievertrags - die Abklärung des weiteren Vorgehens und der Therapierahmenbedingungen (Frequenz der Termine, Absageregelungen und Kosten, etc.)

Im Erstgespräch bekommen wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen, um anschließend die Entscheidung treffen zu können, ob wir miteinander eine gemeinsame therapeutische Beziehung gestalten möchten.

Ablauf der  Psychotherapie

Die Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich bzw. nach Vereinbarung statt. Die Therapiedauer ist individuell sehr verschieden und im Vorhinein nur schwer vorherzusagen. Verschiedene Faktoren, wie Ihr Therapieziel, der Therapieverlauf und auch die Therapie-/Beratungsform, beeinflussen die Dauer. Pauschalangaben zur Therapiedauer sind daher nur bedingt aussagekräftig. Sinnvoller ist es, diesbezügliche Fragen individuell zu klären.


Therapie-/Beratungsende

Eine Psychotherapie oder Beratung ist idealerweise dann zu Ende, wenn wir gemeinsam zu der Einschätzung kommen, dass das vereinbarte Therapieziel erreicht wurde bzw. dass jene Probleme und Belastungen, die dazu geführt haben meine Begleitung in Anspruch zu nehmen, bewältigt sind.

Es kann aber auch passieren, dass Sie zu dem Schluss kommen, die Therapie/Beratung vorzeitig beenden zu wollen, ohne dass sich der gewünschte Erfolg eingestellt hat. Vor allem dann ist es sinnvoll und notwendig ein gemeinsames Abschlussgespräch zu führen, in dem die Gründe für die vorzeitige Beendigung thematisiert werden, um gegebenenfalls alternative Angebote für Sie zu finden.

In jedem Fall steht am Ende einer Therapie oder Beratung ein Abschlussgespräch, in dem wir die gemeinsame Therapie- bzw. Beratungsphase reflektieren und potentielle wichtige Themen für die Zeit danach besprechen können.

Terminabsagen

Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss er mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden - eine Mailboxnachricht oder ein SMS genügt.

Sollten Sie einen Termin nicht zeitgerecht absagen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich das vereinbarte Honorar verrechnen werde.

Verschwiegenheitspflicht

Das Berufsgesetz der PsychotherapeutInnen verpflichten mich zu einer strengen Verschwiegenheit bezüglich der Inhalte der Behandlung, Beratung oder Therapie.

Das bedeutet auch, dass ich keinerlei Auskünfte an Angehörige, Außenstehende, öffentliche oder private Institutionen geben darf.

Eine Ausnahme besteht nur bei einer Selbst- oder Fremdgefährdung, wenn es um die Sicherheit und den Schutz von Menschen geht.

Kostenerstattung/Teilrefundierung durch die Krankenkasse

Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Teil der Kosten für die Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen können, sofern Sie von ihrem Haus- bzw. Facharzt eine Zuweisung mitbringen und eine Diagnose gestellt wird. 

• ÖGK: Zuschuss zu Krankenbehandlungen bei PsychotherapeutInnen in freier Praxis, Refundierung von 31,50 Euro je Einheit

• BVA: Zuschuss von € 42,40 je Einheit

• KFG: Zuschuss von 60 Euro pro Einheit

• LKUF refundiert € 47,70 für 50 Minuten Einzeltherapie und € 14,40 für 90 Minuten Gruppenpsychotherapie

• Sozialversicherung der Bauern und SVS: Zuschuss von 45,- Euro pro Einheit

• KFL: Zuschuss von 63,86 Euro für Erwachsene oder 67,05 Euro für Kinder pro Einheit


Manche Privatversicherungen bezahlen die Therapiekosten auch zur Gänze.


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